Schadenersatz-/Verkehrsrecht
Schadensersatzansprüche, hierzu zählen auch Schmerzensgeldansprüche, können aufgrund einer Vielzahl von haftungsrechtlichen Vorschriften bestehen, z.B. aus unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung (insbesondere auch aus dem Bereich des Straßenverkehrs), sowie wegen der Verletzung von Vertrags- und vertragsähnlichen Pflichten.
Ich berate, unterstütze und vertrete Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Im Verkehrsrecht übernehme ich die gesamte Korrespondenz im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherung, Sachverständigen, Polizei, Behörden, Unfallgegner. Bei konsequenter und systematischer Bearbeitung von Verkehrsunfällen kann so meistens eine außergerichtliche zügige Regulierung erreicht werden.