Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist in allen Bereichen geschäftlicher Tätigkeit zwischen Verbrauchern und Unternehmern als auch von Unternehmern untereinander von elementarer Bedeutung.
Bei jedem geschäftlichen Kontakt kann es zu Unstimmigkeiten und Konflikten kommen. Ist ein Vertrag in dem entsprechenden Punkt dann nicht eindeutig geregelt, kommt es schnell zu Meinungsverschiedenheiten, gegebenenfalls zum Rechtsstreit.
Derartige Schwierigkeiten können jedoch vermieden werden, wenn mögliche Probleme bereits bei Abschluss der Verträge bedacht und berücksichtigt werden. Der Vertrag ist die Grundlage Ihres Rechtsverhältnisses zu Ihrem Vertragspartner oder Kunden. Ein Vertrag gibt Sicherheit und verhindert unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten.
Ich berate und vertrete Privat- und Geschäftskunden in allen Fragen des Vertragsrechts, von der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen sowie bei jeder Art von Leistungsstörungen.
Neben der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfe und überarbeite ich auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.