Willkommen
  Tätigkeitsbereiche
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 
Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Art und Umfang der Ansprüche des Versicherungsnehmers richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere des VVG, wie auch nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages und den für den Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen. Diese enthalten regelmäßig Riskoausschlüsse oder Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Liegt überhaupt ein Versicherungsfall im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen vor, greifen Leistungsausschlüsse, sind Fristen zu beachten und Obliegenheiten zu beachten? Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen und deren Wirksamkeit gibt es eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen.

Ich berate und vertrete sowohl Versicherer wie auch Versicherungsnehmer außergerichtlich und gerichtlich im Bereich des privaten Versicherungsrechts.

Forderungsbeitreibung
Mietrecht
Vertragsrecht
Versicherungsrecht
Schadenersatz-/Verkehrsrecht